Kontaktieren Sie uns SOFORT nach einem Unfall
Die vermeintliche Bereitschaft der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners, die Schadensregulierung für Sie zu übernehmen und – „ohne Einschaltung Ihres Anwalts“ – möglichst „unkompliziert“ gestalten zu wollen, hilft nicht Ihnen, sondern allein der Versicherung. Schließlich ist der Gewinn des Versicherungskonzerns umso größer, je mehr die Versicherung an den Schadenspositionen kürzt und je länger Sie auf Ihr Geld warten müssen.
Auf Seiten der Versicherung tritt Ihnen verkehrs- und versicherungsrechtlich geschultes und spezialisiertes Personal entgegen. Deshalb sind auch Sie – als Geschädigte(r) unter dem Aspekt der „Waffengleichheit“ berechtigt, von Anfang an – also sofort nach dem Unfall – anwaltliche Hilfe zur Schadensregulierung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe stellen eine eigene Schadensposition dar und sind von der Versicherung grundsätzlich zu erstatten.
Treffen Sie deshalb keine übereilten Aussagen, mit denen Sie sich im schlimmsten Fall selbst belasten und füllen Sie ohne anwaltliche Hilfe möglichst keine Fragebögen der Versicherungen aus.
Wir bieten Ihnen dafür sofortige Hilfe unter der Telefonnummer 030 88480322. Alternativ können Sie auch den Unfallfragebogen ausfüllen und direkt an uns faxen oder per E-Mail übersenden. Damit erreichen Sie jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen sagt, wie Sie sich am besten verhalten und welche Aussagen Sie treffen sollten.
Wir übernehmen für Sie sofort nach dem Unfall jegliche Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners. Deshalb ist es auch nicht erforderlich, dass Sie Ihre wertvolle Zeit in den Warteschleifen der Versicherungs-Hotlines verschwenden und sich im schlimmsten Fall um Kopf und Kragen reden. Denn sobald Sie von uns vertreten werden, darf sich die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners nicht mehr direkt an Sie wenden.
Außerdem vermitteln wir Ihnen gern einen Kfz-Sachverständigen, bei dem Sie darauf vertrauen können, dass er wesentliche Schadenpositionen – wie z.B. die Wertminderung – in seine Schadenskalkulation mit einbezieht nicht einfach unter den Teppich kehrt.